Informationen zur Ausländerbeiratswahl, Einladung zur Wählerversammlung
Die Ausländerbeiratswahl ist eine Briefwahl. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Mitbürger, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Landeshauptstadt Erfurt ihre Wohnung Hauptwohnung haben.
Durch Ihre Wahlbeteiligung können Sie Einfluss auf die Kommunalpolitik in Ihrer Stadt nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
12 Bewerber aus zehn verschiedenen Staaten kandidieren für den Ausländerbeirat. Sie stellen sich Ihnen vor.
Informieren Sie sich über den Ausländerbeirat! Wir laden die Wahlberechtigten ein zur Wählerversammlung am
Montag, dem 23. November, 17 Uhr, Rathaus, Fischmarkt 1, Raum 244.
Sorgen Sie für einen Ausländerbeirat, der auch Ihre Interessen vertritt! Weitere Informationen unter: www.erfurt.de/auslaenderbeirat.