Pro und Kontra Radfahren innerhalb des Bahnhoftunnels

09.02.2010 11:17

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 11. Februar wird die Handlungsempfehlung des Institutes Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt diskutiert.

"Das Papier, das ab 12. Februar auch auf den Internetseiten der Stadt veröffentlicht wird, ist in Folge von mehreren Veranstaltungen mit allen relevanten Gruppen entstanden," informiert Baubeigeordneter Ingo Mlejnek. So seien die Interessenvertreter der Radfahrer wie ADFC und VCD genauso beteiligt gewesen wie der Seniorenbeirat, der Behindertenbeirat und der EVAG-Fahrgastbeirat, die im stärkeren Maß die Interessen der Fußgänger und ÖPNV-Fahrgäste vertreten. Aber auch EVAG, Polizei und die Stadtratsfraktionen saßen mit der Stadtverwaltung und der Fachhochschule am Tisch.

Die unterschiedlichen Stellungnahmen aus der Bevölkerung, die nach der Veröffentlichung der Analyse eingegangen sind, wurden von der Fachhochschule Erfurt unter Leitung von Prof. Gather ausgewertet und sind mit in die Betrachtung eingeflossen. Das Meinungsbild betraf zum Einen die Möglichkeit, das Radfahren im Gleisbereich zuzulassen. Andererseits sind jedoch vor allem Hinweise auf die Sicherheitsbedürfnisse der Fahrgäste und der Fußgänger inner­halb der Eisenbahnüberführung (EÜ) eingegangen.

Die Diskussion innerhalb des Expertengremiums war immer von großer Sachlichkeit, aber auch von einem hohem Engagement der Beteiligten gekennzeichnet. "Ein wesentlicher Konsens wurde erzielt, indem Einigkeit darüber bestand, dass das Radfahren im Bereich der Gehwege nicht wieder zuzulassen ist," so der Beigeordnete.
"Abschließend empfiehlt das Papier die Öffnung des Gleisbereiches innerhalb der EÜ für die Radfahrer," informiert Mlejnek und erklärt, dass dies erfolgte, obwohl sich die EVAG in den Beratungen des Expertengremiums auf Grund ihrer Sicherheitsüberlegungen gegen eine solche Lösung ausgesprochen hat. Dennoch wurde der Empfehlung durch die Stadtverwaltung soweit gefolgt, dass die untere Straßenverkehrsbehörde für eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Öffnung der EÜ das vorgesehene Anhörungsverfahren eingeleitet hat. Seitens der EVAG und der Polizei wurde aus Sicherheitsbedenken nicht zugestimmt. Der ADFC hat sich nicht geäußert. "Gegen die genannten Argumente abzuwägen und damit sämtliche Verantwortung zu übernehmen, kann in einem solchen diffizilen Fall von der Straßenverkehrsbehörde nicht verlangt werden," so der Beigeordnete weiter.

"Von der Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss, in welchem die Stadtratsmitglieder eine beratende Funktion zum Thema der verkehrsrechtlichen Anordnungen haben, erhoffe ich eine intensive sachliche Diskussion, welche die Sicherheitsbedenken der EVAG ernst nimmt und insbesondere, dass die begleitenden Maßnahmen schnell ermöglicht werden und so zu einer Entlastung der EÜ beitragen," führt Mlejnek weiter aus und ergänzt: "Ohne der Diskussion im Ausschuss für Bau und Verkehr vorzugreifen, besteht für jeden Beteiligten selbstverständlich immer die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde mit einem Widerspruchsverfahren vorzugehen."