Erhöhter Schutz an stillen Tagen gemäß Thüringer Feiertagsgesetz

16.02.2010 11:10

Aus gegebenem Anlass verweist das Bürgeramt der Stadt Erfurt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an stillen Tagen nach dem ThürFtG:

Nach § 6 Thüringer Feiertagsgesetz ist am Karfreitag ganztägig ab 00:00 Uhr verboten:

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb,
  • öffentliche sportliche Veranstaltungen,
  • alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung des Tags oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tags Rücksicht nehmen.