Halteverbote bei Umzügen in Erfurt gültig

16.02.2010 11:12

In der vergangenen Woche haben Presseinformationen betreffs der Gültigkeit der Halteverbote bei Umzügen für Unsicherheit gesorgt. Seitens des Tiefbau- und Verkehrsamtes wird dazu mitgeteilt, dass die in Erfurt praktizierte Verfahrensweise rechtskonform ist und daher die entsprechend fristgerecht aufgestellten Halteverbote gültig sind.

Die Aufstellung von Verkehrszeichen zum Zwecke eines Umzuges erfordert immer das Vorhandensein einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Umzugsunternehmen bekommen aufgrund der hohen Anzahl von Umzügen sowie zur Vereinfachung des Verfahrens die Ausgabe einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Dauer von einem Jahr.
Diese Anordnung enthält dabei umfangreiche Auflagen. Vor jeder Einzelmaßnahme wird die ausstellende Behörde vor dem Umzug schriftlich informiert und entscheidet bzw. genehmigt den Einzelfall. Darin liegt der entscheidende Unterschied gegenüber dem geschilderten Sachverhalt, der Anlass zum Gerichtsverfahren war. Natürlich wird diese Beschilderung seitens der Mitarbeiter auch stichpunktartig kontrolliert.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anträge zu einer entsprechenden Beschilderung mindestens 14 Tage vor dem Umzug zu den Sprechzeiten im Tiefbau- und Verkehrsamt, Abteilung Verkehr gestellt werden können. Dies gilt auch für Privatpersonen. Wichtig ist auch, dass die Beschilderung nach entsprechender Anordnung mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt sein muss.