Ungestörte Gartenzeit

21.05.2010 09:13

"Ein schöner Rasen will gepflegt sein", denkt sich der Kleingärtner und geht frisch ans Werk. Mit Schwung und Elan wird der Rasenmäher angeworfen und dann geht es los.

So oder so ähnlich beginnen pünktlich zum Start der Gartensaison in jedem Jahr wieder aufs Neue Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen ruhestörendem Lärm. Um künftig Ärger vorzubeugen, möchten wir aus gegebenen Anlass nochmals auf die rechtlichen Bestimmungen hinweisen.

Folgendes ist bei der Nutzung motorbetriebener Rasenmäher und Schredder zu beachten: Der Betrieb in Wohn- und Erholungsgebieten ist nur zulässig: Montag bis Sonnabend jeweils von 7 bis 20 Uhr.

Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler dürfen nur Montag bis Sonnabend zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr betrieben werden. So schreibt es die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - vor.

In jedem Fall gilt: An Sonn- und Feiertagen nie!

Die Nichteinhaltung der benannten Betriebszeiten kann mit Bußgeldern geahndet werden. Halten Sie bitte die Betriebszeiten ein und schonen so die Nerven ihrer Nachbarn sowie Ihren Geldbeutel.

Auch sollten Sie besonders am Sonnabend in den Mittagszeiten zwischen 12 und 15 Uhr den Rasenmäher oder Schredder nicht betreiben, da kleine Kinder sowie kranke und gestresste Nachbarn sich meist in dieser Zeit erholen.
Bitte beachten Sie, dass neben den öffentlich rechtlichen Vorschriften auch privat-rechtliche Vereinbarungen (z. B. Kleingartensatzungen, Hausordnungen) strengere Regelungen zu den Betriebszeiten enthalten können.