Stadt Erfurt hält an Kulturförderabgabe fest – eine Überarbeitung der Satzung wird vorbereitet

12.07.2012 15:29

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11.7.2012 (Az.: 9 CN 1.11) entschieden, dass die Satzungen zur Kulturförderabgabe aus Trier und Bingen insoweit zu beanstanden sind, als dass die Satzungen nicht differenzieren zwischen berufsbedingten und privat bedingten Übernachtungen.

Das Gericht betont in seiner Presseerklärung, dass der persönliche Lebensbedarf (Übernachtungen von Touristen als Konsum) sehr wohl besteuert werden darf. Dies gelte aber nicht bei beruflich bedingten, das heißt zwingend erforderlichen, Übernachtungen, die nicht der Verwendung sondern der Erzielung von Einkommen dienen.  

Wie das Bundesverwaltungsgericht weiterhin feststellte, haben die beiden beklagten Kommunen in den Satzungen insoweit nicht differenziert und deshalb sind die Satzungen unwirksam. Insofern müssen die Satzungen nun genauer regeln, ob eine touristische oder eine berufsbedingte Übernachtung vorliegt.  

Anfang 2011 wurde in der Landeshauptstadt Erfurt, wie in vielen anderen Städten auch, eine Satzung zur Kulturförderabgabe eingeführt (Stadtratsbeschlusses 1506/10, Satzung siehe www.erfurt.de Suchbegriff Kulturförderabgabe). Die Einführung der Kulturförderabgabe hatte haushalterische Gründe. Mit der Kulturförderabgabe sollen finanzielle Einschnitte im Bereich der Kultur – welche ein wesentlicher Faktor dafür ist, dass so viele Touristen nach Erfurt kommen – vermieden werden. Die Satzung Kulturförderabgabe der Stadt Erfurt ist vom Thüringer OVG im Eilverfahren nicht beanstandet worden. Das Hauptsacheverfahren ist noch unter dem Aktenzeichen Az: 3 N 1/11 anhängig.  

Für das Jahr 2012 sind im Haushalt 1,5 Millionen Euro Einnahmen aus der Kulturförderabgabe vorgesehen. Wie sich die Einnahmen gestalten, wenn die Abgabe nur noch bei Touristen erhoben werden kann, ist momentan nicht absehbar.  

Die Stadt Erfurt hält grundsätzlich an ihrer Kulturförderabgabe fest. Die Satzung wird nach den vom Gericht geforderten Unterscheidungen überarbeitet. Zukünftig wird dann zwischen touristischen Übernachtungen und beruflich bedingten Übernachtungen unterschieden werden.  

Am kommenden Mittwoch wird im Stadtrat über den aktuellen Sachstand informiert. Eine Aussetzung der Abgabe ist derzeit nicht vorgesehen. Bei denjenigen, die schriftlichen Widerspruch gegen die Kulturförderabgabe eingelegt haben, wird eine Rückzahlung in jedem Einzelfall geprüft und der Betrag anschließend rückerstattet.