Einlassvorbehalt für städtische Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen

03.08.2012 14:35

Kürzlich kam es zu Übergriffen rechtsextremer Akteure auf die Besucher und Betreiber des "Kunsthaus Erfurt e.V.". Aufgrund dieser Vorkommnisse sieht sich die Kulturdirektion in der Pflicht, in den städtischen Kultureinrichtungen und für städtische Kulturveranstaltungen einen expliziten Einlassvorbehalt für Personen aus der rechten Szene auszusprechen.

Um ein deutliches Zeichen gegen verfassungswidrige Organisationen und Personen zu setzen und mit dem Kunsthaus als institutionell geförderte Einrichtung der Kulturdirektion Solidarität zu zeigen, ist es sinnvoll, den Einlassvorbehalt in die Hausordnungen der Erfurter Museen und Kultureinrichtungen aufzunehmen:  

" Die Leiter der städtischen Einrichtungen, der Veranstaltungen oder deren Beauftragte behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische, menschenverachtende oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Ausstellung oder Veranstaltung zu verwehren."  

Mit sofortiger Wirkung wird diese Formulierung in die Hausordnungen der städtischen Kultureinrichtungen aufgenommen und strikt umgesetzt. Damit zieht die Kulturdirektion auch Konsequenzen aus der "Gemeinsamen Erklärung der Fraktionen des Erfurter Stadtrates" zum Überfall auf den "Kunsthaus Erfurt e.V.", die am 18. Juli 2012 abgegeben worden ist.