Bekanntgabe geänderter Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide ab 2013

10.12.2012 15:04

In seiner Sitzung am 21. Dezember 2011 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die "Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer" (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Demnach sind auch die Hebesätze ab dem Jahr 2013 wie folgt festgesetzt:

Die Grundsteuer A (Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ist, analog dem Vorjahr, mit einem Hebesatz von 300 v. H. festgesetzt. Die Grundsteuer B (Grundsteuer für Grundstücke) wird von 450 v. H. im Jahr 2012 auf 490 v. H. ab dem 1. Januar 2013 erhöht. Am 10.01.2013 werden die Jahressteuerbescheide für das Kalenderjahr 2013 an die Grundstückseigentümer versandt. Für die Folgejahre behalten diese Bescheide ihre Gültigkeit. Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Bescheid bekannt gegeben.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von 450 v. H. auf 470 v. H. für das Jahr 2013 erhöht. Am 07.01.2013 werden die geänderten Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide ab dem Erhebungszeitraum 2013 an die Steuerpflichtigen versandt. Für die Folgejahre behalten diese Bescheide ihre Gültigkeit. Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Bescheid bekannt gegeben.

Rückfragen zum Steuerbescheid beantworten die zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, der Stadtverwaltung Erfurt unter der im Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer.