17. Erfurter Federlesen: Aufruf zur Teilnahme am Schreibwettbewerb für Senioren und Vorruheständler

01.02.2013 07:11

Der Seniorenbeirat ruft in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Erfurt erneut zur Teilnahme am beliebten Schreibwettbewerb, dem "Erfurter Federlesen", auf. Für Autoren und Schreibfreudige, insbesondere Senioren und Vorruheständler, die ihre Geschichten bereits zu Papier gebracht haben, bietet der Wettbewerb eine gute Plattform, um eigene Texte, die bisher noch im Verborgenen lagen, vor einem interessierten Publikum vorzutragen oder vorlesen zu lassen.

Vom 4. Februar bis zum 30. April können die Teilnehmer am Wettbewerb ihre Textwerke einreichen. Anschließend werden die Manuskripte von einer Jury sorgfältig gelesen und ausgewählt. Diejenigen Autoren, die in die engere Auswahl gelangen, werden im Juli/August schriftlich durch das Federlesen-Org.-Team benachrichtigt.
Am 4. September besteht dann die Möglichkeit, die ausgewählten Gedichte, Geschichten oder Gedanken im Kulturforum Haus Dacheröden am Anger 37 auf die Bühne zu bringen. Außerdem wird es zu einem späteren Zeitpunkt in einem Erfurter Seniorenheim einen "Nachschlag" zum Federlesen geben.
Den Teilnehmern angeboten wird seitens der Organisatoren das Thema "unbequem", gleichzeitig ist aber auch die freie Themenwahl möglich.
Teilnahmebedingungen

Es wird darum gebeten, eine Kopie des Werkes - computer- oder maschinell geschrieben - einzureichen. Möglich ist ein Prosawerk von maximal 3 DIN A4 Seiten oder Lyrikwerke mit maximal 3 Gedichten.

Der Text ist unter den unten stehenden Angaben an die Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt, Domplatz 1, 99084 Erfurt unter dem Kennwort "Erfurter Federlesen 2013" zu senden. Telefonische Rückfragen zum Wettbewerb sind beim Seniorenbeirat unter der Rufnummer 0361 5616160 jeweils Montag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr möglich.

Angaben:

  1. Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse der Einsender
  2. Erlaubnis, die eingereichten Texte auszulegen, um sie einer begrenzten Öffentlichkeit zugänglich zu machen
  3. die Texte dürfen bei einer öffentlichen Lesung auch von anderen Personen vorgetragen werden, wenn der Verfasser verhindert ist
  4. die Texte können bis zum 31.03.2014 in der Stadt- und Regionalbibliothek der Stadt abgeholt werden, sie werden nicht zurück geschickt