Deckensanierung auf Abschnitten der Konrad-Adenauer-Straße und der Straße Am Herrenberg

19.06.2013 13:50

In Verantwortung des Straßenbauamtes Mittelthüringen kommt es voraussichtlich vom 25. Juni bis 3. August zu baubedingten Sperrungen bzw. Querschnittseinschränkungen auf der südlichen Konrad-Adenauer-Straße (Ostumfahrung) im Bereich zwischen der Weimarischen Straße und der Straße Am Herrenberg sowie auf der Straße Am Herrenberg zwischen dem Ortsausgang nach Am Urbicher Kreuz und dem Abzweig nach Niedernissa (zur Rudolstädter Straße).

Baubeginn ist im Raum Konrad-Adenauer-Straße. Hier erfolgt zunächst eine zeitbegrenzte Sperrung der Rampenabfahrt aus nördlicher Richtung auf die Weimarische Straße (Westrampe) mit Verkehrsumleitung von der Konrad-Adenauer-Straße über die Leipziger Straße und Stauffenbergallee zum Schmidtstedter Knoten.

Im Streckenbereich der Konrad-Adenauer-Straße läuft die Sanierung ab der Straße Am Herrenberg bis über die Anschlüsse der Rudolstädter Straße. Die vorgesehenen vier fahrstreifenweisen Sperrungen gehen planmäßig über vier Wochen. Die Konrad-Adenauer-Straße bleibt also hier pro Unterbauphase mindestens einstreifig pro Richtung längs befahrbar.

Im Kreuzungsbereich an der Rudolstädter Straße ist in der ersten Phase der Abzweig Urbich voll gesperrt und in der Phase vier der Abzweig Dittelstedt. Die Querverbindung (Rudolstädter Straße) zwischen Dittelstedt und Urbich wird voraussichtlich in den vier Wochen nicht nutzbar sein.

Die Verkehrsumleitung erfolgt über Niedernissa - Am Herrenberg - Rudolstädter Straße bzw. Eisenberger Straße und phasenbezogen über Abschnitte der Weimarischen Straße.

Nach Fertigstellung der Arbeiten auf der Konrad-Adenauer-Straße schließt sich die Deckensanierung im o. g. Abschnitt der Straße Am Herrenberg unter halbseitiger Sperrung an. Dies bedeutet, dass die Straße auswärts immer befahrbar sein wird. Einwärts erfolgen Verkehrsableitungen über die A4 bzw. umleitungsseitig für Pkw über Klettbach, Schellroda und Windischholzhausen. Die Bauzeit Am Herrenberg soll bei zwei Wochen liegen. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der örtlichen Sonderregelungen gebeten.