Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2015/2016

16.10.2014 12:38

Alle Kinder, die bis zum 1. August 2015 sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schuleinzugsbereiches anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Ein Kind, das am 30. Juni 2015 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August 2015 in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.

Die Schuleinzugsbereiche können über das Internet im Stadtplan stadtplan.erfurt.de eingesehen werden. Die Suche erfolgt über die Eingabe von Straße und Hausnummer der Wohnadresse. Weiterhin kann der Schuleinzugsbereich in den Sekretariaten der staatlichen Schulen in Erfurt erfragt werden.

Neben der Anmeldung an Grundschulen besteht ebenfalls die Möglichkeit der Anmeldung an Gemeinschaftsschulen. Sowohl die Gemeinschaftsschule am Roten Berg als auch die Gemeinschaftsschule am Nordpark nehmen ab dem Schuljahr 2015/2016 Schüler der Jahrgangsstufe 1 auf. Die Schuleinzugsbereiche der Gemeinschaftsschulen sind stadtweit offen, so dass sich jeder Schüler der Landeshauptstadt Erfurt an einer dieser Schulen anmelden kann. Eine Begrenzung erfolgt lediglich über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der jeweiligen Gemeinschaftsschule. Darüber hinaus ist ein Seiteneinstieg in die Gemeinschaftsschule am Roten Berg (Karl-Reimann-Ring 14; Telefon: 0361 7911542) für die Jahrgangsstufe 2 und ein Seiteneinstieg in die Gemeinschaftsschule am Nordpark (Nettelbeckufer 25; Telefon 0361 7312461) für die Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 möglich. Nähere Informationen erfahren alle interessierten Schüler und Eltern an den Schulen.

Anmeldezeiten für Jahrgangsstufe 1 der Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Anmeldung für Seiteneinsteiger an den Gemeinschaftsschulen:

10. und 11. Dezember 2014, 12 Uhr bis 18 Uhr.