Gewerbesteuervorauszahlungs- und Hundesteuerbescheide 2015

05.12.2014 13:12

Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt vom 22.12.2011 behält ihre Gültigkeit.

Für die Gewerbesteuer ist der Hebesatz analog dem Vorjahr festgesetzt:
Gewerbesteuer Hebesatz 470 v. H.

Für die Hundesteuer gilt die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt vom 21. Juli 2010 fort. Die ab dem Jahr  2014 versendeten Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit.

Die Gewerbesteuervorauszahlungs- und Hundesteuerbescheide behalten für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Die Steuer 2015 ist in gleicher Höhe und zu den angegebenen Fälligkeitszeitpunkten entsprechend dem letzten zugesandten Steuerbescheid, wie in dem Feld "Zahlungsplan für die Folgejahre" ausgewiesen, zu entrichten.

Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Steuer entsprechend der Fälligkeit von dem der Stadtverwaltung benannten Konto unter Angabe der im Bescheid aufgeführten Gläubiger-Identifikationsnummer abgebucht. Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Bescheid bekannt gegeben. Rückfragen zum Steuerbescheid beantworten die zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, der Stadtverwaltung Erfurt unter der im Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer.