Nominierungen für die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt 2015
Entsprechend der Satzung über die Verleihung des Kulturpreises der Landeshauptstadt Erfurt vom 20.08.1996 hat jeder Bürger des Freistaats Thüringen das Recht, mögliche Preisträger, die auszeichnungswürdige kulturelle Leistungen vollbracht haben, vorzuschlagen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Vorschläge können bis zum 1. März 2015 bei der Stadtverwaltung Erfurt, Kulturdirektion, Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt in schriftlicher Form unter Nennung der vollständigen Absenderangabe eingereicht werden.
Dem Antrag ist eine Beschreibung der Leistung beizufügen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Mit dem Preis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Künste, der Darstellenden Künste, der Literatur und Musik anerkannt werden, die entweder durch die Person oder durch das Werk in einem Zusammenhang mit dem kulturellen Leben der Landeshauptstadt Erfurt stehen.
- Der Preis kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen und Personengruppen oder Institutionen verliehen werden.
- Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.
Rückfragen richte man bitte an die Kulturdirektion Erfurt, Frau Imhof, Tel. 0361 655 1606.