Abschluss der Sanierung für den Anger: Aufhebung der Sanierungssatzung

16.03.2015 13:23

Die zum 24.06.1992 in Kraft getretene Sanierungssatzung Altstadt (EFM 101) wird auf Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2015 für einen Teil des Sanierungsgebietes aufgehoben.

Nachdem die umfassende Neugestaltung des Angers als "Schlussstein" der Sanierung 2014 abgeschlossen wurde, liegen im Umfeld des Angers keinerlei städtebauliche Missstände mehr vor. Der Stadtraum wurde aufgewertet, die Gebäude saniert, zahlreiche kulturelle und soziale Einrichtungen konnten sich neben einer ausgewogenen Mischung aus Einzelhandel und Dienstleistungen, Beherbergungs- und gastronomischen Einrichtungen, Büros und Wohnungen etablieren.

Damit muss die Stadt gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches diesen Bereich aus der städtebaulichen Sanierung entlassen. Der Stadtrat hat deshalb in seiner Sitzung am 29.01.2015 die Teilaufhebungssatzung für den Bereich Anger beschlossen. Dies betrifft neben dem Anger einen Großteil der vom Anger direkt abzweigenden Quergassen, die nördliche Bahnhofstraße, das Hirschlachufer zwischen Hirschgarten und Bahnhofstraße, Krämpfertor und Augustmauer. Die Satzung wurde am 27.02.2015 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt rechtskräftig.

Mit Inkrafttreten der Teilaufhebungssatzung sind die in diesem Bereich liegenden Grundstücke nicht mehr Bestandteil des Sanierungsgebietes Altstadt. Dies bedeutet für die Eigentümer, dass die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht für Vor-haben und Rechtsvorgänge nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) entfällt. Im Gegenzug entfallen auch die besonderen steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h EStG bei neuen Maßnahmen der Modernisierung. Bestehen bleibt jedoch weiterhin die Genehmigungspflicht von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten nach § 173 BauGB. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Abbruch von baulichen Anlagen. Eine Erhebung von Ausgleichsbeträgen, wie beispielsweise im Andreasviertel, ist mit der Teilaufhebung nicht verbunden, da die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde und die Anlieger bereits mit entsprechenden Straßenausbaubeiträgen belastet wurden.

Jedermann kann die Satzung im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, innerhalb der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Öffnungszeiten des Bauinformationsbüros

Montag und Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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