Riesenbärenklau – ein sich ausbreitender Neubürger mit Gefährdungspotential

11.06.2015 12:55

Der Riesenbärenklau, auch als Herkulesstaude bekannt, stammt ursprünglich aus dem Kaukasus. Die Pflanze steht wegen ihrer gesundheitlichen Risiken sowie der starken Wüchsigkeit mit damit verbundenen erheblichen Auswirkungen auf Lebensräume von einheimischen Pflanzen und Tieren im Fokus öffentlichen Interesses.

Dies betrifft auch das Erfurter Umfeld, wo die Pflanze mittlerweile ziemlich verbreitet ist. Beim Riesenbärenklau handelt es sich um eine mehrjährige robuste Staude, deren Dolden sich oftmals in Höhen von über drei Metern entfalten. Über mehrere Jahre werden Nährstoffe in einer verdickten, knollenartigen Wurzel gespeichert, bis die Pflanze nach drei, manchmal aber auch erst nach fünf Jahren beginnt, die Blütendolden zu entwickeln. Nach der Samenreife stirbt die Staude schließlich ab. Da große Exemplare mehrere zehntausend Samen bilden können, besteht ein außerordentlich hohes Vermehrungspotential. Ein kleinerer Teil der Samen verbleibt sogar über mehrere Jahre keimfähig im Boden.

Der Riesenbärenklau ist zwar nicht giftig und wird – insbesondere junge Exemplare – auch von Weidetieren gefressen. Gesundheitliche Gefahren für den Menschen bestehen allerdings durch lichtinduzierte Hautreizungen, die lang andauernde und schmerzhafte Hautentzündungen nach sich ziehen können. Ursache hierfür sind im Pflanzensaft enthaltende chemische Substanzen, sogenannte Furanocumarine. Solange der Hautkontakt bei trübem und regnerischem Wetter oder in der Dämmerung erfolgt, bleibt dies ohne Folgen. Bei Sonnenschein hingegen stellen sich bei vielen Menschen zunächst schmerzhafte, oft auch juckende Hautreizungen ein, aus denen sich große Blasen entwickeln können. Oft heilen diese wundähnlichen Veränderungen nur sehr langsam ab. Kinder gelten als besonders gefährdet, weil diese arglos unter oder gar mit diesen Pflanzen bzw. Teilen davon spielen.

Leider existiert keine gesetzliche Regelung, die die Bekämpfung von Riesenbärenklau vorschreibt. Somit ist das oftmals von der Öffentlichkeit geforderte allgemeine behördliche Vorgehen gegen die Pflanze mit öffentlichen Mitteln nicht möglich. Es obliegt daher allein den Besitzern betroffener Flächen, den Riesenbärenklau zurück zu drängen. Die Stadtverwaltung Erfurt geht auf stadteigenen Flächen oftmals sehr aufwendig gegen sich entwickelnde Bestände der Pflanze vor, insbesondere dann, wenn sich diese nahe an Wegen oder anderen leicht erreichbaren Stellen oder in naturschutzrelevanten Gebieten befinden.  

Es gibt eine ganze Reihe von Bekämpfungsmöglichkeiten. Als am effektivsten – allerdings auch als am aufwendigsten – gilt das Ausgraben bzw. Abstechen der Wurzel der Pflanze mindestens 10 Zentimeter unterhalb der Erdoberfläche z. B. mittels eines Spatens. Wenig Erfolg verspricht hingegen das bloße Mähen der Bestände, da die Pflanzen in einer Vegetationsperiode mehrfach erneut aus der Wurzel austreiben können. Allenfalls durch häufige Wiederholung der Mahd kann der Riesenbärenklau zum Absterben gebracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Reife der Samen durch das Entfernen der Dolden zu verhindern. Dies setzt jedoch eine permanente und sorgfältige Überwachung der Bestände voraus, um den richtigen Zeitpunkt dafür zu ermitteln. Eine zu frühe Kappung der Dolden führt zur umgehenden Bildung neuer Blüten. Am wirkungsvollsten geschieht dies nach beginnender Reife der Samen, diese dürfen jedoch keinesfalls bereits zum Ausfallen neigen. Da die Pflanzen nicht alle gleichzeitig zur Samenreife gelangen, müssen die Riesenbärenklau-Bestände dazu über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Die abgeschnittenen Samenstände sind einzusammeln und zu vernichten, z.B. über den Hausmüll. Eine Entsorgung über den herkömmlichen Kompost wäre kontraproduktiv, da ein Teil der Samen die Kompostierung überstehen würde. Nach dem Entfernen aller sich entwickelnden Samenstände erübrigt sich die Mahd der Pflanzen, da diese ohnehin kurz danach absterben. Wichtig ist, die Bekämpfungsmaßnahmen über mehrere Jahre (möglichst 7 bis 10 Jahre) konsequent fortzuführen.

Grundsätzlich könnten unter Beachtung methodischer Vorgaben sowie einschlägiger wasser- und naturschutzrechtlicher Verbote auch bestimmte Herbizide zur Bekämpfung eingesetzt werden. Dies ist in Thüringen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen jedoch nur mit einer Genehmigung durch die zuständigen Landwirtschaftsämter möglich und darf auch nur durch sachkundige Personen erfolgen.

Bei allen Bekämpfungsmaßnahmen sind im Interesse der eigenen Gesundheit geschlossene Kleidung, Arbeitshandschuhe und Schutzbrille zu tragen. Vorsorglich sind die Arbeiten möglichst an Tagen ohne Sonnenschein durchzuführen. Beim (genehmigten) Ausbringen von Herbiziden ist zudem eine Schutzausrüstung gemäß der Gebrauchsanleitung zwingend erforderlich.