Meldepflicht und behördliche Vermarktungsgenehmigung für Graupapageien und Himmelblaue Zwergtaggeckos

19.12.2016 12:45

Vom 24.09. bis 04.10.2016 fand im südafrikanischen Johannesburg die 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CITES= Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) statt. Dabei wurde im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) festgelegt, welche Tier- und Pflanzenarten künftig den damit verbundenen internationalen Handelsbeschränkungen unterliegen, diese Arten werden in den Anhängen I bis III des WA aufgeführt.

Foto: Graupapagei. Besonders Besitzer von Graupapageien sind aufgefordert, bei den sehr alt werdenden Tieren zu überprüfen, ob neben einer Anmeldung bei der Naturschutzbehörde auch die erforderlichen Herkunftsnachweise lückenlos vorhanden sind und die Kennzeichnung des Vogels unverändert erhalten ist. Foto: © Thüringer Zoopark Erfurt

Innerhalb der Europäischen Union wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die EU-Artenschutzverordnung umgesetzt, die konkrete Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr sowie ein umfassendes Vermarktungsverbot für in ihren Anhängen A und B enthaltene Tier- und Pflanzenarten enthält.

Während der 17. CITES-Konferenz wurde unter anderem beschlossen, den Graupapagei (Psittacus erithacus) sowie den Himmelblauen Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) vom Anhang II in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu übernehmen. Damit werden diese beiden stark bedrohten Arten künftig in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung geführt und unterliegen somit nicht nur einer Meldepflicht ab Haltungsbeginn, sondern benötigen im Fall ihrer Vermarktung eine auf das jeweilige Tier bezogene behördliche Genehmigung, die vorab zu beantragen ist.

Besonders Besitzer von Graupapageien sind hiermit aufgefordert, bei den sehr alt werdenden Tieren zu überprüfen, ob neben einer Anmeldung bei der Naturschutzbehörde auch die erforderlichen Herkunftsnachweise lückenlos vorhanden sind und die Kennzeichnung des Vogels (z.B. ein geschlossener Ring) unverändert erhalten ist. Bei etwaigen Problemen, bestehenden Fragen zu anderen Tierarten oder Informationsbedarf zu artenschutzrechtlichen Vorschriften, sollten sich betroffene Tierhalter an die Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes der Landeshauptstadt Erfurt wenden (Tel.: 0361 / 6552558 oder -2553, Adresse: Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt).

Ein Formular zur Anmeldung von Tieren (Tierbestandsanzeige) kann heruntergeladen werden.

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blau schimmerndes Tier
Foto: Während der 17. CITES-Konferenz wurde unter anderem beschlossen, den Himmelblauen Zwergtaggecko vom Anhang II in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu übernehmen. Foto: © Thüringer Zoopark Erfurt