Bekanntgabe geänderter Grundsteuerbescheide Grundsteuer A 2017

21.12.2016 11:51

In seiner Sitzung am 21. September 2016 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A ab dem Jahr 2017 auf 350 v. H. beschlossen. Am 6. Januar 2017 werden daher die Jahressteuerbescheide für die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2017 an die Steuerpflichtigen versandt. Für die Folgejahre behalten diese Bescheide ihre Gültigkeit, solange die Steuerfestsetzung sich nicht ändert.

Bei Rückfragen geben die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Auskunft. Die entsprechenden Telefonnummern sind dem Steuerbescheid zu entnehmen.

Zu beachten ist dabei, dass sich zum 1. Januar 2016 für den Zahlungsverkehr der Grundsteuer die Bankverbindung geändert. Das neue Bankkonto der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung bei der Commerzbank Erfurt lautet wie folgt:

IBAN: DE91 8204 0000 0105 6464 05, BIC: COBADEFFXXX

Als Verwendungszweck ist das im Bescheid genannte Kassenzeichen anzugeben.

Steuerfestsetzungen der Grundsteuer B gelten aufgrund der Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30. Dezember 2016 für das Jahr 2017 bis zum Erlass geänderter Steuerbescheide fort.