Nachtragshaushalt für Erfurt genehmigt

12.01.2018 14:06

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Landeshauptstadt Erfurt wurden mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.01.2018 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Der Erfurter Stadtrat hatte diese mit DS 2040/17 am 15.11.17 beschlossen.

Ein Taschenrechner, eine offene Kasse und ein Papierstapel liegen auf dem Pult im Ratsitzungssaal
Foto: Der Nachtragshaushalt wurde genehmigt. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Das Gesamtvolumen der Einnahmen und Ausgaben beträgt im Verwaltungshaushalt 675,6 Mio. Euro und im Vermögenshaushalt 140,6 Mio. Euro. Die Kreditaufnahmen im Kernhaushalt sind mit 29,3 Mio. Euro geplant und im Entwässerungsbetrieb mit 15,8 Mio. Euro.

Die vorgesehenen Baumaßnahmen aus dem bestätigten Doppelhaushalt 2017/2018, die aufgrund von Bauzeitverzögerungen im 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 korrigiert wurden, können ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Durch die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen über 133 Mio. Euro im Kernhaushalt mit Fälligkeit in den Jahren 2019/2020/2021 können viele große Investitionsvorhaben planmäßig weitergeführt werden. Dazu zählen die Buga 2021, Straßenbau und Abwasserbeseitigungskonzeption, Schul- und Kitasanierung.