Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten, für die der Gemeinsame Bundesausschuss eine Impfung vorsieht (in Übereinstimmung mit den hier aufgeführten Personengruppen). Für privat Krankenversicherte gelten ähnliche Kostenübernahmeregelungen. Es wird außerdem keine Praxisgebühr fällig.
Eine Grippeimpfung kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt und jeder approbierten Ärztin durchgeführt werden. In der Regel findet die Impfung in allgemeinmedizinischen, internistischen, kinder- und frauenärztlichen Praxen statt. Auch einzelne Gesundheitsämter bieten die Impfung gegen Grippe an. Ebenso bieten einige Arbeitgeber eine Impfung im Betrieb an. Achten Sie auf die Hinweise der zuständigen Betriebsärztinnen und -ärzte.