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Topthema: Winterdienst in Erfurt

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Winterdienst  
Winterdienst
 
   

Informationen zur Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen

Alle Jahre wieder… und trotzdem scheint der Winterbeginn für viele Bürger­innen und Bürger überraschend zu kommen. So schön weiße Weihnachten auch sein mögen, häufig bringt der Schnee Unannehmlichkeiten mit sich, glatte Gehwege und Straßen führen zu Verspätungen und ungewollten Rutschpartien.

Derzeit ist nicht absehbar, welche Ausmaße der diesjährige Winter mit sich bringen wird. Dass es wieder witterungsbedingte Einschränkungen durch Glätte und Schnee geben wird ist allerdings sicher. Denn wie die letzten Winter gezeigt haben, bleibt auch Erfurt nicht von starken Schneefällen verschont.

Sichere Straßen und Wege können nur gemeinsam erreicht werden. Erfahrungsgemäß herrscht jedoch oftmals Unklarheit und mit den ersten Schneeflocken kommen viele Fragen auf: Welche Straßen werden wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit von Schnee geräumt? Welche Pflichten habe ich als Anlieger? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier auf dieser Seite www.erfurt.de/winterdienst.


externe Informationen: SWE Stadtwirtschaft GmbH: Winterdienst aktuell

Fragen und Antworten zum Winterdienst

Wer ist für den Winterdienst in Erfurt verantwortlich?
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Welche Straßen werden vom Winterdienst geräumt?
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Wann sind die Räumfahrzeuge der SWE Stadtwirtschaft GmbH unterwegs?
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Wie bereitet sich die SWE Stadtwirtschaft GmbH auf den Winterdienst vor?
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Was wird durch die Stadt Erfurt noch an Winterdienstleistungen erbracht?
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Wer ist für das Räumen und Streuen an den Haltestellen der EVAG verantwortlich?
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Wer ist auf Gehwegen räum- und streupflichtig?
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In welchem Umfang muss der Gehwegwinterdienst erbracht werden?
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Welche Streumittel sind erlaubt?
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Wohin mit dem Schnee?
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Welche rechtlichen Folgen können Verstöße gegen die Anliegerpflichten haben?
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Was ist bei der Abfallentsorgung im Winter zu beachten?
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Kontakt
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Wer ist für den Winterdienst in Erfurt verantwortlich?

Für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf öffentlichen Straßen gibt es zwei Verantwortungsbereiche. Der Winterdienst auf Fahrbahnen liegt in der Zuständigkeit der Stadt Erfurt. Zum Winterdienst auf Gehwegen sind entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung die Anlieger (Grundstückseigentümer oder Besitzer) verpflichtet.

Download
Satzung: 2.035 - Satzung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungssatzung - StrReiEF) vom 8. November 2011 [pdf]
Download

Welche Straßen werden vom Winterdienst geräumt?

In der Zuständigkeit der Stadt liegt der Winterdienst auf Fahrbahnen im Rahmen der Leistungsfähigkeit nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitten. Jedes Jahr wird durch die Stadt das über 700 km lange Straßennetz in verschiedene Netze eingestuft.

Einteilung:

  • D I-Netz: Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwachen, Polizei
  • D II-Netz: Ortsverbindungsstraßen, Sammelstraßen in Wohn- und Gewerbegebieten
  • D III-Netz: Wohn- und Anliegerstraßen mit erheblicher Steigung/Gefälle (gefährliche Abschnitte ohne Verkehrswichtigkeit)
  • N-Netz: Anlieger-, Wohn- und Nebenstraßen (ohne verkehrswichtige und gefährliche Abschnitte)

Eine detailierte Darstellung der Straßen zu den Räumnetzen finden Sie auf der Winterdienstnetz-Seite der SWE Stadtwirtschaft.

externe Informationen: SWE Stadtwirtschaft GmbH: Winterdienstnetz

Wann sind die Räumfahrzeuge der SWE Stadtwirtschaft GmbH unterwegs?

Die SWE Stadtwirtschaft GmbH und ihre Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schnee- und Straßenglätte. Damit um 06:00 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnt der Winterdienst um 04:00 Uhr morgens, bei Bedarf sogar früher. In der Regel wird der Winterdienst zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erbracht.

Da die Winterdienstfahrzeuge jedoch nicht überall gleichzeitig sein können, erfolgt die winterdienstliche Betreuung nach der zuvor genannten Priorität. Nach Herstellung der Befahrbarkeit der Fahrbahnen im D I-Netz (unter winterlichen Bedingungen) erfolgt die Betreuung des D II-Netzes. Nach der Sicherstellung des Hauptnetzes (D I- und D II-Netz) mit rund 350 km beginnt die Betreuung des D III-Netzes, welches rund 36 km umfasst.

Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen kann es besonders in Kreuzungsbereichen trotz erfolgter Winterwartung glatt werden. Eine angepasste Fahrweise beugt Unfällen vor.

Die im Nebennetz aufgeführten Straßen müssen gemäß aktueller Rechtssprechung nicht bzw. nur bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen winterdienstlich betreut werden.

Wie bereitet sich die SWE Stadtwirtschaft GmbH auf den Winterdienst vor?

Ein spezialisierter Straßen-Wetterbericht liefert über das Internet Glättevorhersagen mit Temperaturprognosen, Glättewarnungen (SMS-Alarm), Wetterprognosen (24 h bis 5 Tage), Satellitenbilder, einen Niederschlagsradar, Wetterkarten und aktuelle Messwerte.

5 Glatteismeldestationen im Erfurter Straßennetz liefern Informationen über Fahrbahntemperatur, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag und Salzkonzentration auf der Fahrbahn.

Die Daten gehen in der Winterdienstzentrale ein, in der der Einsatz koordiniert wird.

Was wird durch die Stadt Erfurt noch an Winterdienstleistungen erbracht?

Neben dem Winterdienst auf Fahrbahnen werden im Auftrag der Stadt unter anderem auch Winterdienstleistungen auf Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunneln, Gehwegen ohne Anlieger und öffentlichen Parkplätzen durch die SWE Stadtwirtschaft GmbH durchgeführt. Zudem erfolgt die Bereitstellung von Streusandcontainern an ausgewählten Standorten, die ausschließlich den Kraftfahrern im Notfall zur Selbsthilfe dienen.

Wer ist für das Räumen und Streuen an den Haltestellen der EVAG verantwortlich?

Als Hinweis dazu befindet sich auf den Liniennetzplänen an den Haltestellen ein roter Aufkleber, der darüber informiert, ob die Landeshauptstadt, die EVAG oder die Anlieger für das Räumen und Streuen verantwortlich sind.

Wer ist auf Gehwegen räum- und streupflichtig?

Das Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung überall im Stadtgebiet als Anliegerpflicht auf die Grundstückseigentümer bzw. deren Gleichgestellte übertragen. Diese Pflicht gilt auch für gemeinsame und getrennte Rad-/Gehwege. Selbst wenn Grünstreifen das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht die Räum -und Streupflicht.

In welchem Umfang muss der Gehwegwinterdienst erbracht werden?

Die Grundstückseigentümer bzw. deren Gleichgestellte haben als Anlieger entlang ihrer Grundstücksfront die Gehwege in einer für die Nutzung erforderlichen Breite (1,5 m, soweit der Gehweg diese Breite überschreitet) bei Eis- und Schneeglätte so zu bestreuen und von Schnee so zu räumen, dass ein durchgehend benutzbarer Gehweg entsteht. Das gilt auch in Fußgängerzonen und auf Straßen, in denen die Fahrbahn und der Gehweg nicht durch bauliche oder farbliche Markierungen voneinander getrennt sind (z. B. verkehrsberuhigte Bereiche).

Diese Pflicht ist werktags in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr und sonn- und feiertags von 08:00 bis 20:00 Uhr zu erfüllen.

Auch Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs im Gehwegbereich sind hier mit einzubeziehen, so dass ein gefahrloser Zu- bzw. Abgang zu den Verkehrsmitteln und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Zum Bestreuen der Gehwege sind abstumpfende Mittel (z. B. Blähschiefer, feinkörniger Splitt, Sand u. ä.) zu verwenden. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Stoffen ist verboten. Streusalz und andere auftauende Stoffe dürfen nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei überfrierender Nässe, Eisregen u. ä.) sowie auf Treppen und steilen Wegen mit Steigungen größer als 4 % verwendet werden, soweit mit abstumpfenden Mitteln die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann. Zur öffentlichen Straße gehörende Teile, wie begrünte Flächen, Baumscheiben und Beete, dürfen nicht mit Salz bestreut werden. Die Streustoffe sind nach Beendigung der Wintersaison zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?

Der Schnee ist auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh weges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr hierdurch nicht gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird. Einläufe der Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die öffentliche Straße verbracht werden. Auf begrünten Flächen, Baum scheiben und Beeten darf salzhaltiger Schnee nicht abgelagert werden.

Welche rechtlichen Folgen können Verstöße gegen die Anliegerpflichten haben?

Sollte es zu Unfällen in diesen Bereichen kommen, haftet grundsätzlich der Anlieger, wenn er den satzungsgemäßen Räum- und Streupflichten nicht nachgekommen ist. Zudem werden durch die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Erfurt an Tagen, an denen Räum- und Streumaßnahmen getroffen werden müssen, Kontrollen zur Einhaltung der satzungsgemäßen Anliegerpflichten durchgeführt und bei vorliegen entsprechender Tatbestände Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Was ist bei der Abfallentsorgung im Winter zu beachten?

Selbstverständlich holt die SWE Stadtwirtschaft GmbH auch bei Schnee und Eis den Müll ab. Um dies zu ermöglichen, ist für einen ausreichend breiten und sicheren Zugang vom Behälterstandplatz zur Fahrbahn zu sorgen. Das Festfrieren von Abfällen im Behälter verhindert ein Verpacken des Restmülls im Plastikbeutel. Beim Biomüll hilft Zeitungspapier, die Feuchtigkeit des Bioabfalls zu binden oder man verwendet kompostierbare Biobeutel, die im Handel bezogen werden können.

interne Informationen: Wissenswertes zum Abfall

Ein Wort zum Schluss

Der kommunale Winterdienst tut das Möglichste, Verkehrsbehinderungen durch Eis und Schnee auf den Hauptverkehrsstraßen zu vermeiden, aber sommerliche Straßenverhältnisse zu schaffen, ist auch uns nicht vergönnt. Deshalb sind wir auf die Vernunft und Mitarbeit aller Verkehrsteilnehmer angewiesen. Danke!

Kontakt

Mehr Informationen unter: SWE Stadtwirtschaft GmbH: Winterdienstzentrale Telefon: 0361 564-4549

externe Informationen: SWE Stadtwirtschaft GmbH: Winterdienstzentrale

Zuständige Stelle: Tiefbau- und Verkehrsamt: Straßenreinigung/Winterdienst

 

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