Topthema: Masern

27.04.2015 13:31

Informationen zur hoch ansteckenden Viruskrankheit Masern.

Impf-Aktionstag am 4. Mai 2015 im Haus der Sozialen Dienste

Am 4. Mai 2015 findet zwischen 13:30 und 17:00 Uhr im Haus der sozialen Dienste, in der Impfstelle und in der Mütterberatung ein Impf-Aktionstag statt, an dem sich die Erfurter informieren, ihren Impfschutz überprüfen sowie impfen lassen können. Diese Aktion soll positiven Einfluss auf das Maserngeschehen in der Landeshauptstadt nehmen.

Obwohl keine Impfpflicht besteht, werden alle Erfurter Bürger aufgerufen, ihren Impfschutz sowie den Impfschutz ihrer minderjährigen Kinder zu überprüfen und das Angebot des Gesundheitsamtes wahrzunehmen oder sich bei ihrem Hausarzt impfen zu lassen. Wer sich impfen lässt, zeigt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für seine Mitmenschen. Denn wer leichtsinnig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung.

Masern werden oft als Kinderkrankheit abgetan, vor der man sich als Erwachsener nicht schützen müsse. Die Anzahl der bundesweit aktuellen Neuerkrankungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beweist das Gegenteil: Die Masern-Viren sind längst nicht ausgerottet. Die durch Viren ausgelösten Masern kommen weltweit vor, sind außerordentlich ansteckend und werden aus­schließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Der Grund für die Häufung von Masern-Fällen liegt im unzureichenden Impfschutz begründet.

Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr der Masern ist eine ausreichend hohe Immunität bei der empfänglichen Bevölkerung notwendig, um eine Übertragung der Masern nachhaltig zu verhindern. Diese wird durch zwei­malige Impfung erreicht, da nach nur einer Impfung nicht bei jedem Menschen ein verlässlicher Impfschutz aufgebaut wird.

Kinder werden normalerweise im Alter von elf bis vierzehn Monaten zum ersten Mal geimpft und ein zweites Mal im Alter von fünfzehn bis dreiund­zwanzig Monaten. Kinder und Jugendliche, die noch nicht geimpft sind, sollten die Impfung so bald wie möglich nachholen. Auch Erwachsenen ohne ausreichenden Impfschutz wird eine Nachimpfung empfohlen, da der Krank­heitsverlauf bei Erwachsenen meist schwerer ist. Menschen, die Kontakt zu an Masern Erkrankten haben und nicht geimpft sind, wird eine sogenannte Riegelungs-Impfung innerhalb von drei Tagen empfohlen.

Der Impfstoff kann im Einzelfall zu Hautrötungen, Schwellungen, Fieber und leichtem Hautausschlag führen. Diese Impfnebenwirkungen stehen in keinem Verhältnis zu den Effekten und möglichen Spätfolgen einer Masern-Erkrankung. Eine Masernerkrankung ist deshalb so gefährlich, weil sie zu ernsthaften Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und Gehirnentzündung führen. Vor allem Kinder unter fünf Jahren und Erwachsene über 20 Jahren tragen ein hohes Risiko für Spätfolgen. Bei Kindern, die im ersten Lebensjahr an Masern erkranken, kann in seltenen Fällen auch Jahre nach dem Krankheitsausbruch eine chronische Gehirn­entzündung auftreten, die stets tödlich verläuft. Laut Statistiken des Robert-Koch-Instituts sterben zwei von 1000 Patienten an den Folgen einer Masern-Infektion.

Infektionsweg

Masern werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen. Auch Händeschütteln, grundsätzlich jeder Körperkon­takt, birgt die Gefahr einer Infektion. Das Masernvirus führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion (Kontagionsindex nahe 100 %).

Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit beträgt die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome (Inkubationszeit) in der Regel acht bis vierzehn Tage. Es kommt zu Fieber, Schnupfen und Husten, bald da­rauf bildet sich im Gesicht und hinter den Ohren der charakteristische Haut­ausschlag, der sich über den ganzen Körper verbreiten kann. Die Ansteckungs­fähigkeit beginnt bereits 3 bis 5 Tage vor Auftreten des Ausschlags und hält bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist sie am größten.

Impfstelle Erfurt

Man kann sich sowohl beim Hausarzt als auch in der Abteilung Gesundheit des Amtes für Soziales und Gesundheit impfen lassen: Amt für Soziales und Gesundheit Erfurt, Abteilung Gesundheit, Juri-Gagarin-Ring 150. Die Impfberatung/Impfstelle hat wie folgt geöffnet:

Montag: 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr

Aktuelle Meldungen

Neues Masern-Informationsportal

Pressemitteilung: 11.10.2023 09:55 aktualisiert 16.10.2023 08:55

Das Gesundheitsamt Erfurt stellt ein neues Informationsportal für die Meldungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 IfSG zur Verfügung.

17 gemeldete Masernfälle in Erfurt

Pressemitteilung: 17.03.2015 15:25

In Berlin häufen sich zu Zeit die Masern-Fälle. Jetzt scheinen die Masern auch in Erfurt angekommen zu sein. Wie das Gesundheitsamt mitteilt, sind aktuell 17 Kinder an Masern erkrankt. Alle Erfurter, die jünger sind als 43 Jahre, sind aufgerufen, ihren Impfstatus zu überprüfen und sich gegebenenfalls nachimpfen zu lassen.