Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen, Information zur Einführung ab 1. Januar 2014

01.01.2014 07:00

Als erste Stufe auf dem Weg zur Begegnungszone erfolgte zum 1. Januar 2014 die Einführung einer Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Innenstadt von Erfurt.

Das Bild zeigt das Titelbild des Faltblattes zur Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen von Erfurt.

Faltblatt Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen

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Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung
Redaktion: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

In dem Faltblatt sind die Regelungen der Lieferzeitbeschränkung erläutert und im Lageplan die Fußgängerzonen sowie Ladezonen der Innenstadt von Erfurt gekennzeichnet.

Der vom Stadtrat am 18.07.2012 beschlossene Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt enthält als wesentlichen Baustein die verbindliche und einheitliche Festlegung der Liefer- und Ladezeiten in den Fußgängerzonen. Der Stadtratsbeschluss 1331/13 "Einführung Begegnungszone Erfurt 1. Stufe - Einführung einer Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Altstadt zum 01.01.2014" vom 09.10.2013 konkretisiert die Regelungen.

Ziel der neuen Regelungen ist eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den zentralen Fußgängerzonen durch ein Zurückdrängen des Kfz-Verkehrs auf das absolut notwendige Maß.

In dem Faltblatt werden die Regelungen zur Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen erläutert. Eine Karte der Erfurter Innenstadt zeigt die betroffenen Fußgängerzonen, die nahegelegenen Ladezonen und deren Anfahrtsrouten sowie die Verkehrsberuhigten Bereiche in denen zum laden gehalten werden darf.

Weitere Angaben zum Faltblatt

Erscheinungsjahr 2013,
Redaktionsschluss: Dezember 2013