Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege 2017 bis 2019

23.06.2017 13:48

Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2017 bis 31.Juli 2019 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 15.06.2017 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0728/17)

Dokumentation

Das Titelbild der Bedarfsplanung zeigt nur die Schrift auf weißem Untergrund inklusive dem Stadtlogo.

Kita Planung 2017 bis 2019

Dateigröße: 3.0 MB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei
Anlage 1: Kitabedarfsplanung 2017 bis 2019 Dateigröße: 91.2 kB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei

Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Jugendamt

Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum vom 1. August bis 31.Juli 2019 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind.

Weitere Angaben zur Dokumentation

84 Seiten Kita-Planung von 2017 bis 2019 und 4 Seiten Anlage im A4-Format

Jugendamt

Inhalt

  1. Bestandsdarstellung
  2. Bedarfsermittlung
  3. Maßnahmeplanung
  4. Quellen

Anlage 1: Auflistung aller Kindertageseinrichtungen (Betriebserlaubnis und Bedarfsplan)