Veröffentlichungen

Alle Veröffentlichungen (Publikationen): Amtsblätter, Broschüren, Satzungen, Richtlinien, Verordnungen, Allgemeinverfügungen u. a. können Sie hier zeitlich und kategorisiert finden.

Aktuelle Veröffentlichungen

Klarstellungssatzung im Ortsteil Rhoda (KLS 004)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Rhoda (Klarstellungssatzung im Ortsteil Rhoda (KLS 004)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung Möbisburg (KLS 003)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil KLS 003 - Möbisburg - (Klarstellungssatzung im Ortsteil Möbisburg (KLS 003)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung für das Gebiet des Ortsteils Bischleben-Stedten (KLS 002)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Bischleben-Stedten (Klarstellungssatzung im Ortsteil Bischleben-Stedten (KLS 002)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung für das Gebiet des Ortsteils Hochheim (KLS 001)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Hochheim (Klarstellungssatzung Hochheim (KLS 001)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

24.03.1993 10:59

Ist die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie Abstellplätzen von Fahrrädern auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde mit Einverständnis der Landeshauptstadt Erfurt gestatten, dass der Bauherr sich gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, einen Geldbetrag zu bezahlen. Das Verfahren über die Ablösung von der Stellplatzverpflichtung wird in der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen geregelt.