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Amtsblatt Nr. 20 vom 09.12.2016
Konzentration der Verwaltungsstandorte geplant. Bauverwaltung, Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie andere technische Ämter ziehen perspektivisch um.
Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2016
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).