Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Preisordnung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (privatrechtliche Entgelte für Leistungen gegenüber Dritten) – PreisOEF
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.
Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - VerwKostSEF -
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.
Satzung und Wahlordnung des Ausländerbeirates
Satzung und Wahlordnung des Ausländerbeirates entsprechend Anlage 7 und 8 der Hauptsatzung
Satzung über die Durchführung einer Befragung zur Erstellung eines Lebenslagenberichtes von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Landeshauptstadt Erfurt
Gegenstand dieser Satzung ist die Durchführung einer sozialwissenschaftlichen Befragung zur Erstellung eines Berichtes über die Lebenslagen von jungen Menschen in Erfurt. Ziel der Berichterstellung ist es, eine regelmäßig aktualisierte Planungsrundlage für die Jugendhilfe-, Bildungs- und Sozialplanung in Erfurt zu schaffen. Die Befragung stellt eine Form der Beteiligung junger Menschen an Planungsprozessen dar.
Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2014
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.