2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Ziel ist die einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) der örtlichen Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt bei der Durchführung des Zensus 2011.
Mit dieser Satzung wird die Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt (Beschluss 127/07) aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Erfurt unterhält ein Stadtarchiv als öffentliche Einrichtung. Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung Erfurt und ihren Einrichtungen sowie in den städtischen Eigenbetrieben anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu sichten und solche von historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen.
Eine bürgerlich-rechtliche (privatrechtlichen) Nutzung von Gemeindestraßen und der in der Baulast der Landeshauptstadt Erfurt stehenden Ortsdurchfahrten von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen bedarf eines schriftlichen Vertrages. Hierzu sind entsprechende Entgelte nach dieser Regelung zu entrichten.
Diese Satzung regelt die Benutzung der Wohnheime der Förderschulen für Körperbehinderte und für Schwerhörige/ Gehörlose in Erfurt, des Internates des Spezialschulteils am Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie der Internate für Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt. Die Wohnheime werden als öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt betrieben.
Die Förderrichtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes in Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Die Satzung enthält Regeln über die Aufgaben, Träger und Fachbereiche der öffentliche Einrichtung "Volkshochschule Erfurt".