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Mittelstandsorientierte Verwaltung

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RAL-Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung
 
   

Im November 2005 wurde der Arbeitskreis "Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittelthüringen" durch die Industrie- und Handelskammer Erfurt und die Sparkasse Mittelthüringen ins Leben gerufen. Neben der Stadt Weimar und den Landkreisen Sömmerda und Weimarer Land entschied sich auch die Landeshauptstadt Erfurt zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe, um künftig die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verwaltung noch unkomplizierter zu gestalten und kleine und mittlere Unternehmen besonders zu unterstützen.

Seit April 2007 ist die Landeshauptstadt Erfurt daher Mitglied der RAL-Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V. und verpflichtet sie sich, die 14 von der Gemeinschaft erstellten Gütekriterien einzuhalten. Dies wird vom TÜV Nord im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft.

Offiziell darf die Landeshauptstadt Erfurt das Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung" seit dem 8. September 2008 tragen. Der Fremdüberwachung durch den TÜV Nord als Voraussetzung für die Rezertifizierung unterzog sie sich zuletzt vom 31. Mai bis 2. Juni 2010. Am 10. Dezember 2010 wurde die Rezertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen bekannt gegeben.

Verleihung des RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“

Erfurt trägt als erste Landeshauptstadt und erste Stadt der neuen Bundesländer das RAL-Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung".

Die Rezertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen bestätigt die Unternehmensfreundlichkeit und Mittelstandsorientierung der Landeshauptstadt Erfurt und die einfache und unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen.

  Verleihungsurkunde RAL-Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung

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Gütekriterien des RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“

  KriteriumZielwert

Eingangbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners bei schriftlichen oder per E-Mail eingehenden Anfragen zu Genehmigungsverfahren

3 Arbeitstage
bErste Informationen zum Verfahren
nach Eingang eines schriftlichen Antrags
7 Arbeitstage
cBesprechungen bei Unternehmen 5 Arbeitstage
dBearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen 40 Arbeitstage ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen
eZügige Bezahlung von Rechnungen15 Arbeitstage ab Posteingang bei der Stadtverwaltung Erfurt
fReaktion auf Beschwerden 3 Arbeitstage
gBearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von Unternehmen 5 Arbeitstage
hBearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten 1: vor Transportbeginn, wenn Antragsunterlagen gem. § 29 StVO vorliegen
2: vor Transportbeginn, wenn Antragsunterlagen erst bis zu 5 Arbeitstagen vor Transportbeginn vorliegen
iVerlässlichkeit von Baugenehmigungen weniger als 5 % Widersprüche/Klagen Dritter gegen erteilte Baugenehmigungen
jReaktion auf Anrufe und E-Mails innerhalb eines Arbeitstages
kVerwaltungswegweiserals Broschüre oder/und PDF zum Download
lLotse für Existenzgründerein Ansprechpartner im Amt für Wirtschaftsförderung 
mKundenzufriedenheit Befragung von min. 50 Unternehmen alle zwei Jahre 
nInformationsveranstaltung als Kommunikationsplattform

min. alle zwei Jahre
(in Erfurt jährlich durch erwicon)

Versprechen der Landeshauptstadt Erfurt

  • Befindet sich Ihr Unternehmen in Erfurt oder der näheren Umgebung, sichern wir Ihnen auf Ihren Wunsch oder Ihre Anfrage innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Besprechungstermin in Ihrem Unternehmen zu.   
           
  • Wenn Sie sich mit einem Anruf oder einer E-Mail an die Landeshauptstadt wenden, erhalten Sie spätestens am Folgetag einen Rückruf oder eine Antwortmail.
     
  • Sie finden im Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Erfurt einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie als Unternehmer oder Existenzgründer auf Ihrem Weg durch die kommunale Verwaltung begleitet, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht und Ihnen bei Bedarf weitere Informationen und Kontakte zu wichtigen Wissensträgern vermittelt.
interne Informationen: Veröffentlichung: Verwaltungswegweiser für Unternehmer und Existenzgründer

externe Informationen: Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V.

 

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