Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben (LSZ)

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) regelt die Familienförderung in Thüringen.

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Grafik: © Freistaat Thüringen

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wurde entwickelt, um die, mit dem demografischen und sozialen Wandel einhergehenden, sich veränderten Bedürfnisse der Familien aufzufangen. Ziel des Landesprogrammes ist es, eine bedarfsgerechte Familieninfrastruktur vor Ort unter Beachtung der regionalen Gegebenheiten zu schaffen und das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu verbessern. Zentral für die konkrete Umsetzung ist die Beteiligung der Betroffenen.
Familie wird im Landesprogramm im erweiterten Sinn verstanden, d. h. Familie definiert sich über die Zusammengehörigkeit von mindestens zwei Generationen. Familie umfasst damit alle Lebensphasen und variiert je nach Lebensform.

Die Umsetzung erfolgt in der Landeshauptstadt Erfurt über den Familienförderplan (Beschlussfassung im Stadtrat am 14.12.2022) und das Verfahren LSZ (Beschlussfassung im Stadtrat am 25.01.2023).

Jährlich bis zum 30. September können für das Folgejahr Fördermittelanträge an das

Dez. 5 Soziales, Bildung, Jugend und Gesundheit, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

für Projekte gestellt werden.

Es können Makro- und Mikroprojekte (unter 5.000 Euro) beantragt werden. Projektanträge über 5.000 Euro, die dem Paragraf 16 SGB VIII zuzuordnen sind und noch kein Bestandteil des Familienförderplanes sind, werden nur dann gefördert, wenn sie in den Familienförderplan 2023 bis 2027 unter 8.2 aufgenommen werden. Hier muss ein Antrag über das Jugendamt gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet final der Jugendhilfeausschuss.

Frau Bräuer
Koordinatorin LSZ
Stabsstelle Projektmanagement
workTel. +49 361 655-1707+49 361 655-1707 faxFax +49 361 655-1709

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