Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.

Briefwahl Kommunalwahlen

Das Briefwahlbüro zu den am 26.05.2024 stattfindenden Kommunal- und Ortsteilratsmitgliederwahlen öffnet am Montag, dem 06.05.2024, für den Publikumsverkehr.

Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen können ab sofort unter dem folgenden „Online-Briefwahlantrag“  angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 06.05.2024.

Online-Briefwahlantrag

Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 26. Mai 2024, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein.

Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten.

Fragen zur Briefwahl bei den Kommunalwahlen

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch Briefwahl ausüben. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Der entsprechende Antrag für die Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für die Kommunal- und Ortsteilratsmitgliederwahl abgedruckt. Diese wird den Wahlberechtigten voraussichtlich ab dem 15.04.2024 und bis spätestens 05.05.2024 zugestellt.

Hinweis: Bei den Kommunalwahlen können Wähler, die einen Wahlschein beantragt haben, nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Wann und wo wird der Antrag gestellt?

  1. Ab 15.04.2024 besteht die Möglichkeit, die Erteilung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und am Rechner abgeschickt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 06.05.2024 zugesandt.
  2. Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die voraussichtlich ab dem 22.04.2024 zugestellt wird und spätestens am 05.05.2024 bei Ihnen eingeht (sofern Sie wahlberechtigt sind), können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen. Den Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag (unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen) an die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stelle. Dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
  3. Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie ab dem 06.05.2024 auch direkt im Briefwahlbüro der Stadt Erfurt die Briefwahlunterlagen erhalten und dort sofort wählen.

Wie und wann erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen?

Beantragte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl und Ortsteilratsmitgliederwahl werden voraussichtlich ab 06.05.2024 verschickt. Bei der Antragstellung ist dieser Termin für die Angabe Ihres Aufenthaltsortes unbedingt zu berücksichtigen. Steht eine Reise unmittelbar bevor, empfiehlt es sich, das Abreisedatum und die auswärtige Adresse anzugeben, damit sichergestellt werden kann, dass die Unterlagen Sie auch erreichen.

Folgende Unterlagen werden ausgehändigt bzw. übersandt:

  • ein Wahlschein für die Kommunalwahlen,
  • ein amtlicher Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl, die Stadtratsmitgliederwahl sowie in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung den Stimmzettel für die Ortsteilbürgermeisterwahl und die  Ortsteilratsmitgliederwahl,
  • ein Stimmzettelumschlag (Farbe gelb),
  • ein Wahlbriefumschlag (Farbe grün),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Ist eine Beantragung für Dritte möglich?

Ein Wahlberechtigter kann sich bei der Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 14 Abs. 1 Satz 5 ThürKWO). Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 14 Abs. 3 ThürKWO).

Holen Sie persönlich für einen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen ab, dürfen Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn Sie die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Wahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 bis 4 ThürKWO).

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Diese Regelung dient der Konkretisierung der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz). Auf sie kann weder seitens des Wählers noch der Wahlbehörde verzichtet werden.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 36 Abs. 2 Satz 3 ThürKWO und § 34 ThürKWO gilt entsprechend). Bei der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfsleistung bei der Kundgabe des Wählerwillens.

Wann müssen Wahlbriefe abgesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 26.05.2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Bitte Postlaufzeit und Zustellung beachten! Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen im Zustellgebiet der Deutsche Post AG (innerhalb Deutschlands) bedarf es keiner Frankierung.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Öffnungszeiten Briefwahlbüro ab dem 06.05.2024
Wochentag Zeit
Montag 9:00 –12:30 Uhr
Dienstag 9:00 –18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 –12:30 Uhr
Donnerstag 9:00 –18:00 Uhr
Freitag 9:00 –12:30 Uhr

 

besondere Öffnungszeiten / Schließtage des Briefwahlbüro
Wochentag Zeit
Donnerstag, den 09.05.2024 geschlossen
Montag, den 20.05.2024 geschlossen
Freitag, den 24.05.2024 9:00 –18:00 Uhr

Erreichbarkeit des Briefwahlbüros

workTel. +49 361 655-1990+49 361 655-1990
work
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Briefwahl Europawahl

Das Briefwahlbüro für die Europawahl am 09.06.2024 öffnet ebenfalls am Montag, dem 06.05.2024, für den Publikumsverkehr.

Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl können ab sofort unter dem folgenden „Online-Briefwahlantrag“  angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 06.05.2024.

Online-Briefwahlantrag

Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 09. Juni 2024, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein.

Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten.

Fragen zur Briefwahl bei der Europawahl

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch Briefwahl ausüben. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Der entsprechende Antrag für die Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für die Europawahl abgedruckt. Diese wird den Wahlberechtigten voraussichtlich ab dem 29.04.2024 und bis spätestens 19.05.2024 zugestellt.

Wann und wo wird der Antrag gestellt?

  1. Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Erteilung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und am Rechner abgeschickt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 06.05.2024 zugesandt.
  2. Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die voraussichtlich ab dem 29.04.2024 zugestellt wird und spätestens am 19.05.2024 bei Ihnen eingeht (sofern Sie wahlberechtigt sind), können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen. Den Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag (unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen) an die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stelle. Dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
  3. Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie ab dem 06.05.2024 auch direkt im Briefwahlbüro der Stadt Erfurt die Briefwahlunterlagen erhalten und dort sofort wählen.

Wie und wann erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen?

Beantragte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Europawahl werden voraussichtlich ab 06.05.2024 verschickt. Bei der Antragstellung ist dieser Termin für die Angabe Ihres Aufenthaltsortes unbedingt zu berücksichtigen. Steht eine Reise unmittelbar bevor, empfiehlt es sich, das Abreisedatum und die auswärtige Adresse anzugeben, damit sichergestellt werden kann, dass die Unterlagen Sie auch erreichen.

Folgende Unterlagen werden ausgehändigt bzw. übersandt:

  • ein Wahlschein für die Europawahl,
  • ein amtlicher Stimmzettel für die Europawahl,
  • ein Stimmzettelumschlag (Farbe weiß),
  • ein Wahlbriefumschlag (Farbe rot),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Ist eine Beantragung für Dritte möglich?

Ein Wahlberechtigter kann sich bei der Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zur Europawahl der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 26 Abs. 1 Satz 4 EuWO). Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 26 Abs. 3 EuWO).

Holen Sie persönlich für einen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen ab, dürfen Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn Sie die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Wahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (§ 27 Abs. 5 Satz 5 und 6 EuWO).

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Diese Regelung dient der Konkretisierung der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz). Auf sie kann weder seitens des Wählers noch der Wahlbehörde verzichtet werden.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 59 Abs. 3 Satz 3 EuWO und § 50 EuWO gilt entsprechend). Bei der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfsleistung bei der Kundgabe des Wählerwillens.

Wann müssen Wahlbriefe abgesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 09.06.2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Bitte Postlaufzeit und Zustellung beachten! Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen im Zustellgebiet der Deutsche Post AG (innerhalb Deutschlands) bedarf es keiner Frankierung.

Kontakt

Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-1499
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

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99111 Erfurt