Amtsblatt Nr. 1 vom 19.01.2022
Nächtliches Alkoholverbot in der Meienbergstraße. Stadt geht gegen Exzesse der dortigen Partyszene vor – Beobachtung bis Jahresende ist geplant
Nächtliches Alkoholverbot in der Meienbergstraße. Stadt geht gegen Exzesse der dortigen Partyszene vor – Beobachtung bis Jahresende ist geplant
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
Ziel ist die einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) der örtlichen Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt bei der Durchführung des Zensus 2022.
Feiern, aber bitte mit Augenmaß! Gedanken zum Weihnachtsfest von Oberbürgermeister Andreas Bausewein
„Sternstunde“ für das Erfurter Stadtmuseum: bedeutende Schärpe aus der Revolution 1848 bei Aktion ersteigert
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Diese Satzung regelt die Sondernutzungen auf und an allen Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Erfurt innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem auf und an den Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Gebühren für die Sondernutzung werden auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt erhoben.
Für die Leistungen der Musikschule erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Gebühren nach dieser Satzungen. In der Musikschule werden u. a. Gebühren erhoben für die Aufnahme, den Unterricht und die Nutzung der Instrumente.
Die Landeshauptstadt Erfurt betreibt als öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung für ihre Einwohner die Musikschule. Diese Satzung regelt die Aufgaben der Musikschule, das Benutzungsverhältnis und Bedingungen der Anmeldung, des Unterrichts und der Prüfungen.