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Bewerbungsfrist: 27. September 2024
Im Amt für Datenverarbeitung suchen wir Sie als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Die Abteilung Statistik und Wahlen ist dem Amt für Datenverarbeitung zugeordnet und besteht aus 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie unterstützt die Fachplanungen und fungiert als Dienstleister gegenüber den Ämtern der Stadtverwaltung im Bereich Datenerhebung und -analyse sowie der Bereitstellung von Statistiken. Darüber hinaus ist sie für die Durchführung und Auswertung kommunaler Befragungen zuständig. Des Weiteren obliegt der Abteilung Statistik und Wahlen die Organisation von in der Landeshauptstadt stattfindenden Wahlen und Bürgerentscheiden.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Durchführung und statistische Analyse kommunaler Umfragen. Hierzu zählt, die Erarbeitung bedarfsgerechter thematischer Befragungsschwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern, die Koordinierung der Feldphasen, die Stichprobenplanung nach den Leitlinien der empirischen Sozialforschung sowie die Entwicklung des Fragenbogendesigns, eines Auswertungskonzeptes und Typisierung bzw. Festlegung von Variablen. Die Analyse der Umfragen erfolgt mit SPSS oder R. Im Zuge der Wahlorganisation zählt zudem zu Ihren zukünftigen Aufgaben die Erstellung der Wahlhelferschulung (z. B. Wahlhelferbroschüre, E-Learningportal, Schulungsvideos mittel VYOND etc.) sowie die fachliche Bereuung des Briefwahlbüros.
oder
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung bis in das Amt eines Stadtamtsmannes/ einer Stadtamtsfrau (BesGr. A 11 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamte/- innen statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Bulenda, Tel. 0361 655 1490
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Bischoff, Tel. 0361 655 1457