Online-Dienst: Online-Bewerbung
Jetzt online für diese Stelle bewerben!
Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2024
In der Stadtkasse suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Die Stadtkasse ist dem Dezernat 02, Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, zugeordnet. Die ca. 85 Mitarbeiter des Amtes sind unter anderem für die Annahme der Einnahmen und Leistung der Ausgaben sowie deren Verbuchung innerhalb der Stadtverwaltung verantwortlich. Darüber hinaus obliegt der Stadtkasse die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen zur Realisierung städtischer Forderungen sowie das zentrale Forderungsmanagement.
Das Aufgabengebiet umfasst die Vollstreckung von Geldforderungen der Stadt Erfurt sowie der ersuchenden Behörden und Beliehenen. Hierfür bearbeiten Sie selbständig einen Fallbestand und treffen geeignete und angemessene Maßnahmen zur Beitreibung, wie z. B. die Anforderung von Vermögensverzeichnissen, die Vereinbarung und laufende Kontrolle von Zahlungsvereinbarungen mit Schuldnern, das Ausbringen von Forderungspfändungen sowie die schriftliche Beauftragung der Vollziehungsbeamten mit der Pfändung beweglicher Sachen. Weiterhin obliegt Ihnen die Beantragung von Vermögensauskünften bei den Gerichtsvollziehern / Amtsgerichten. Ferner gehört die Bearbeitung von Widersprüchen, Pfändungsschutzanträgen, Einwendungen, Gerichtsverfahren und Anfechtungen zu Ihren Aufgaben.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadtoberinspektors / einer Stadtoberinspektorin (BesGr. A 10 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Bieritz, Tel. 0361 655-1235
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655-2152