Hochwasser

Bei einem Hochwasser handelt es sich um ein natürliches Ereignis, dessen Auswirkungen vom Menschen nur in einem begrenzten Maß beeinflusst werden können. Durch bauliche Anlagen, wie Deiche, Hochwasserschutzmauern, Hochwasserrückhaltebecken etc., kann ein Überflutungsschutz bis zu einem gewissen Grad erreicht werden. Der Schutz vor Überflutungen wird dabei durch die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten begrenzt. Des Weiteren können Schäden durch eine angepasste Nutzung in Gebieten, die bei Hochwasser überflutet werden, reduziert werden. Bislang unbebaute Flächen in diesen Bereichen sind auch weiterhin nach Möglichkeit von Bebauungen freizuhalten.

Die Gefahren kennen

Foto: Hochwasserereignis im Bereich Bischleben-Stedten 2013 Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Gefahren- und Risikokarten des Landes für Flusshochwässer an Risikogewässern

Durch den Freistaat Thüringen wurden im Bereich der Landeshauptstadt Erfurt die Gera, die Gramme und der Linderbach (vom Ortsteil Linderbach bis zur Mündung in die Gramme) als Risikogewässer eingestuft. Für die definierten Risikogewässer wurden im Zuge der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt und im Internet veröffentlicht.

Der Einstieg zum Kartendienst des TLUBN  kann auf zwei Wegen erfolgen: Über die Auswahlmatrix kann ein Risikogewässer und die entsprechende Gefahren- oder Risikokarte ausgewählt werden. Alternativ dazu ist der Einstieg über die Startseite des Kartendienstes und den Themennavigator möglich. Im Navigator sind die Themen nach Flussgebietseinheiten geordnet. Alle drei Risikogewässer Erfurts gehören zum Flussgebiet der Elbe.

Derzeit wird der Kartendienst des TLUBN technisch überarbeitet und aktualisiert. Bis zum Ende der Überarbeitung nutzen Sie bitte den Kartendienst der Bundesanstalt für Gewässerkunde, auf dem ebenfalls ein aktueller Datenbestand der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Thüringen einsehbar ist.

Festgesetzte und vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiete

Um die Kommunen und die Bürger über die potentiellen Betroffenheiten durch Hochwasser zu informieren, werden von den Bundesländern entsprechend der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) weiterhin Karten mit Darstellung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) erarbeitet.

Grundlagen der ÜSG sind Hochwasserabflüsse, die statistisch mindestens einmal in einhundert Jahren auftreten, sogenannte HQ100. Dabei werden für nach § 73 WHG festgelegten Risikogebiete ÜSG nach § 76 WHG festgesetzt oder in einem ersten Schritt vorläufig gesichert. Die Festsetzung und die vorläufige Sicherung der ÜSG erfolgt wiederum durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in Weimar.

Für die Gera nördlich der Innenstadt und im südlichen Bereich von Erfurt sowie die Gramme wurden bereits ÜSG durch Rechtsverordnung festgesetzt. Zwischen der Mündung der Apfelstädt bis zum Wehr Nettelbeckufer wurde das Überschwemmungsgebiet für die Gera (nach § 76 Absatz 3 WHG) im Dezember 2013 vorläufig gesichert. Im September 2013 erfolgte ebenfalls durch das Thüringer Landesverwaltungsamt die vorläufige Sicherung eines ÜSG für den Linderbach. Das Überschwemmungsgebiet der Apfelstädt von Tambach-Dietharz bis zur Mündung in die Gera wurde im Februar 2014 vorläufig gesichert. Für dieses ÜSG wird gleichzeitig das Festsetzungsverfahren durchgeführt.

Die Karten zu den ÜSG können in den Sprechzeiten bei der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt eingesehen werden. Sie sind weiterhin im Internetangebot des Thüringer Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie nachfolgend abrufbar.

Vorbereitet sein

Naturgefahren kennen und Risiken vermeiden

Unter dieser Überschrift hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Kampagne "Thüringen wappnet sich gegen Hochwasser und andere Naturgefahren" in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern gestartet. Mit der Kampagne, die ein Teil des Landesprogramms Hochwasserschutz ist, sollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere über die Möglichkeiten der Eigenvorsorge informiert werden.

 

Eigenvorsorge

Auf Grund aktueller Klimaprognosen ist zukünftig von einem häufigeren Auftreten von Naturkatastrophen, wie beispielsweise Hochwasserereignissen, Sturzfluten oder Erdrutschen, auszugehen. Ein vollständiger Schutz gegen derartige Naturkatastrophen kann durch staatliche Maßnahmen nicht gewährleistet werden. Trotz erheblicher Anstrengungen des Landes und der Kommune in der Vergangenheit und der zukünftig geplanten Maßnahmen, wie die Initiativen aus dem Landesprogramm Hochwasserschutz, verbleiben Restrisiken. Durch Maßnahmen der Eigenvorsorge können sich die potenziell Betroffenen gegen das verbleibende Risiko absichern.

Online-Ratgeber Hochwasservorsorge

In enger Kooperation zwischen Land und Kommunen ist der Online-Ratgeber Hochwasservorsorge für Thüringen entstanden. An der Entwicklung war und ist die Stadtverwaltung Erfurt umfassend beteiligt.

Rainman-Toolbox

Die Rainman-Toolbox fasst Methoden und Maßnahmen zum Umgang mit Starkregenrisiken zusammen, die im Rahmen des Projekts "Rainman" von 07/2017 bis 06/2020 von lokalen und regionale Akteuren in Mitteleuropa entwickelt wurden.