Regelbauweisen zum barrierefreien Bauen im Straßenraum
Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (Behindertengleichstellungsgesetz) und der festgelegten Normen (DIN, ISO) entwickelte die Fachhochschule Erfurt unter Berücksichtigung der Erfurter Besonderheiten Regelbauweisen, die als Standard für den öffentlichen Raum in Erfurt gelten.
Dabei wurden die unterschiedlichen Nutzergruppen mit teils kontroversen Anforderungen beachtet. So benötigen sehbeeinträchtigte Personen taktile Elemente und Bordsteinkanten um einen Raum zu erfassen, während Rollstuhlfahrer und Radfahrer möglichst ebene Flächen ohne Kanten bevorzugen.
Am 07.01.2016 durch den Bau- und Verkehrsausschuss beschlossen.
Für Überquerungsstellen gilt in Erfurt das Grundprinzip der differenzierten Bordhöhen, bei dem der Bereich für gehbeeinträchtigte Personen auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird, während der Bereich für sehbeeinträchtigte Personen einen 6-cm-Bord erhält. Nur in Ausnahmefällen kann an schmalen Querungsstellen ein 3 cm Bord als Kompromiss zwischen allen Nutzern realisiert werden. Zu beachten sind die jeweiligen Auffindestreifen, Richtungsfelder und Sperrfelder. In dem Dokument sind Musterzeichnungen für ungesicherte, gesicherte und LSA-geregelte Überquerungsstellen enthalten, zu denen unbedingt die Erläuterungen zu beachten sind.
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Am 17.08.2017 durch den Bau- und Verkehrsausschuss beschlossen.
Die Regelbauweisen an Haltestellen des ÖPNV wurden in enger Abstimmung mit der Erfurter Verkehrsbetrieben AG (EVAG) sowie dem Tiefbau- und Verkehrsamt erarbeitet. Es sind Lösungen für die verschiedenen Varianten an Bus- und Straßenbahnhaltestellen aufgezeigt. Je nach Haltestelle ist die Anordnung von Auffindestreifen, Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern zu beachten. Im Bereich von Stadtbahnhaltestellen in Insellage sind zusätzlich die Überquerungsstellen zu berücksichtigen.
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Teil 3 der Regelbauweisen wird derzeit erarbeitet.