Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2017/2018

01.01.2017 10:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt vom 16. Dezember 2016

01.01.2017 00:00

Um eine einheitliche Verfahrensweise zur Werbung in den ESB-Sportstätten zu gewährleisten, wurde durch den Erfurter Sportbetrieb die "Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt" (Werberichtlinie) erarbeitet. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2017 ist der Erfurter Sportbetrieb für die Umsetzung verantwortlich. Anträge auf Sportstättenwerbung richten Sie daher an den Erfurter Sportbetrieb.

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahre 2017/2018

01.01.2017 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).