Taxenordnung für die Stadt Erfurt
Die Taxenordnung regelt den Betrieb mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt. Sie wird im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Taxenordnung regelt den Betrieb mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt. Sie wird im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen.
Ist die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie Abstellplätzen von Fahrrädern auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde mit Einverständnis der Landeshauptstadt Erfurt gestatten, dass der Bauherr sich gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, einen Geldbetrag zu bezahlen. Das Verfahren über die Ablösung von der Stellplatzverpflichtung wird in der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen geregelt.