Richtlinien

Übersicht

Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF)

01.01.2024 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen

Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2021 00:00

Durch den Ehrenamtsbeirat der Landeshauptstadt Erfurt sind die gemeinnützig ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände, mit Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt an der Förderung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Erfurt aktiv beteiligt. Der Ehrenamtsbeirat unterbreitet dem Oberbürgermeister Vorschläge über die Verwendung der Mittel, die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt werden auf Grund dieser Richtlinie. In dieser Richtlinie wird auch die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt.

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung

01.01.2021 11:48

Die Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung regelt die Kosten für das Wohnen aus Leistungen für Unterkunft und Heizung. Das Schlüssige Konzept beschreibt die Ermittlung der entsprechenden angemessenen Werte der Kosten für Unterkunft und Kosten für die Heizung.

Gewährung von Förderungen aus Mitteln der Stadtverwaltung Erfurt für Projekte und Maßnahmen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung durchgeführt werden. Förderrichtlinie (FördRL16)

18.04.2014 00:00

Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Lokalen Agenda 21 sowie für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind. Ziele der geförderten Projekte sind im Einklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festzulegen.

Richtlinie über die Vergabe ”Förderpreis der Stadt Erfurt für die Entwicklung des Kinder- , Jugend- und Behindertensports in den Erfurter Sportvereinen”

14.02.2002 00:00

Die Stadt Erfurt stiftet einen Preis, der die Bezeichnung ”Förderpreis der Stadt Erfurt für die Entwicklung des Kinder-, Jugend- und Behindertensports in den Erfurter Sportvereinen” trägt. Der Preis wird in Form einer Urkunde und eines Geldbetrages vergeben.