Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Für die zeitweiligen Überlassung der Räume in den Bürgerhäusern werden Entgelte (Miete) im Rahmen der Betreiber- und Nutzungsordnung erhoben. Die Miethöhe ist in der Anlage festgelegt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.