Satzungen

Übersicht

Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt

17.02.2017 00:00

Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.

Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt

17.05.1999 00:00

Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1