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Satzung über die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagensatzung - SportanlS)

23.04.2001 00:00

Die Satzung regelt die Benutzung der im Eigentum oder der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Erfurt befindlichen Sportanlagen. Sportanlagen sind Sportplätze, Sporthallen und Sondersportanlagen, die Übungs- und Wettkampfmöglichkeiten für Spezialsportarten bieten, wie z. B. für Eis-, Reit- oder Bahnradsport.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1