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Tarifordnung für bürgerlich-rechtliche Nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2002 00:00

Eine bürgerlich-rechtliche (privatrechtlichen) Nutzung von Gemeindestraßen und der in der Baulast der Landeshauptstadt Erfurt stehenden Ortsdurchfahrten von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen bedarf eines schriftlichen Vertrages. Hierzu sind entsprechende Entgelte nach dieser Regelung zu entrichten.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1