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Benutzungsgebührensatzung bei vorübergehender Unterbringung Obdachloser in Unterkünften der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung)

19.08.2017 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen in öffentlich - rechtlichen Unterkünften Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind diejenigen Personen, die eine Unterkunft für Obdachlose nutzen (Nutzer).


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1