Oberbürgermeisterwahl

Allgemeines und Wahlgebiet

Am 26. Mai 2024 findet in der Landeshauptstadt Erfurt die Wahl zum Oberbürgermeister statt.

Die Wahlperiode für die Oberbürgermeisterwahl beträgt sechs Jahre. Das Wahlgebiet ist die Landeshauptstadt Erfurt.

Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmer erhalten, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet am 09. Juni 2024 statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Wahlvorschläge

Die jeweiligen Wahlvorschlagsformulare sind beim Wahlleiter unter wahlbehoerde@erfurt.de abzufordern.

Die Einreichung der Wahlvorschläge im Original beim Wahlleiter darf frühestens nach der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und hat bis spätestens am 12.04.2024 18 Uhr zu erfolgen. Bitte beachten Sie dazu die zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt erscheinende Veröffentlichung. Die Unterlagen können bereits jetzt abgefordert werden.

 

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist durch Parteien/ Wählergruppen und Einzelbewerbern möglich.

Wahlvorschlag von Parteien/ Wählergruppen

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1, Anlage 6a)
  • Ausfertigung der Niederschrift zur Aufstellungsversammlung (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)
  • bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Erfurt liegt: Bescheinigung der Wählbarkeit (§ 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO, Anlage 22) 
  • Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, welche nicht aufgrund eines einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Stadtrat ununterbrochen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG), benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag viermal so viele Unterstützungsunterschriften wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (200 Unterstützungsunterschriften), ebenso Parteien, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Stadtrat vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten der Partei eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt.

Wahlvorschlag von einem Einzelbewerber

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Thür KWO, Anlage 7)
  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1, Anlage 6a)
  • bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Erfurt liegt: Bescheinigung der Wählbarkeit (§ 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO, Anlage 22) 
  • Wahlvorschläge von Einzelbewerbern benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (250 Unterstützungsunterschriften) - bewirbt sich der bisherige Oberbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§ 24 Abs.4 Satz 5 ThürKWG)
  • Merkblatt Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl (bitte die Daten des Vorschlagenden eintragen und beim Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag abgeben)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten des Vorschlagenden eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Einzelbewerber können die Unterstützungsunterschriften frei sammeln. Trägt ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers am Tag der Einreichung noch nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, so wird dieser mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, ausgelegt.

Wahlhelfer

Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit in einem Wahlvorstand haben, können Sie das Online-Formular der "Bereitschaftserklärung" ausfüllen.

Ansprechpartner

workTel. 0361 655-1497 0361 655-1497 faxFax 0361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt