Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
Seit dem 10. Juli 2020 können Unternehmen, deren Betrieb bedingt durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt oder zum Erliegen gekommen ist, weitere Liquiditätshilfen des Bundes beantragen.
Seit dem 10. Juli 2020 können Unternehmen, deren Betrieb bedingt durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt oder zum Erliegen gekommen ist, weitere Liquiditätshilfen des Bundes beantragen.