Fördermittel für Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes

06.06.2023 15:37

Die Regionale Aktionsgruppe "Leader" Sömmerda-Erfurt beantragt Regionalbudget zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes - ab jetzt können Anträge für 2023 eingereicht werden.

Projektaufruf für Projekte in der Leader-RAG Sömmerda-Erfurt

Der Freistaat Thüringen ermöglicht den Regionalen Aktionsgruppen (RAG) seit diesem Jahr, ein Regionalbudget zur Umsetzung von Projekten (maximale Investitionssumme von 20.000 Euro, Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent) zu beantragen, die der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG entsprechen.

Dieses Angebot möchte die RAG Sömmerda-Erfurt wahrnehmen und hat beim Freistaat Fördermittel für das Regionalbudget 2023 beantragt. Die Entscheidung über das der RAG zur Verfügung stehende Budget fällt bis Mitte Juni.

Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z. B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG.

Die RAG möchte mit dem Regionalbudget 2023 Projekte zur Umsetzung der RES unterstützen, die das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in der Region stärken: Projektideen für 2023 können ab sofort eingereicht werden!

Die Projekte müssen

  • die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, und der Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • die demografische Entwicklung und/oder
  • die Digitalisierung

berücksichtigen und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix.

Die RES sowie die Bewertungsmatrix sind auf der Internetseite der RAG einsehbar.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung zur Auswahl der Projekte wird zwischen der RAG und den Projektträgern jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.

Die Projekte müssen im Jahr 2023, spätestens bis zum 11.11.2023 umgesetzt werden. Ein Verwendungs- und Durchführungsnachweis ist bis spätestens 15.11.2023 bei der RAG einzureichen. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der RAG und dem Projektträger begonnen werden.

Für die Antragstellung relevante Unterlagen (Antragsformular, Entwurf privatrechtlicher Vertrag) sind auf  im Internet bereitgestellt. Neben dem Antragsformular, das im Original gefordert wird, müssen folgende Anlagen mit eingereicht werden (Kopien/Scans ausreichend):

  • Fotos vom Standort des Vorhabens (aktueller Zustand)
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes sowie Angabe der Flurstücksnummer
  • Nachweis des Eigentums (Grundbuchauszug oder Nutzungsvertrag) bei Baumaßnahmen
  • Kostenberechnung/Kostenschätzung (kommunale Antragsteller)
  • drei vergleichbare Angebote für jede Leistung (private Antragsteller)

Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 03.07.2023.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management der RAG, Herrn Ruge, in Verbindung (Kontakt: Nicolas Ruge, Telefon: 0361-4413-244, E-Mail: n.ruge@thlg.de). So erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung.

Anträge sind zu senden an:

RAG Sömmerda-Erfurt e. V.
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt