Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt

Oberverwaltungsgericht Weimar verhandelte erneut über Stadtordnung – § 8a Abs. 2 der Stadtordnung aufgehoben

22.06.2012 14:00

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht verhandelte gestern über den § 8a der Erfurter Stadtordnung (Alkoholverzehr in der Öffentlichkeit). Es entschied, dass die Regelung teilweise rechtswidrig sei (siehe hierzu Medieninformation des ThOVG vom 21.06.2012 www.thovg.thuerigen.de). Konkret betroffen ist § 8a Abs. 2 der Stadtordnung welcher lautet: