Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt

Hinweise des Entwässerungsbetriebes zur Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers

15.07.2013 11:26

In Erfurt galt seit 1993 eine einheitliche Abwassergebühr. Diese wurde (bisher) für alle Abwasserkunden erhoben und zwar unabhängig davon, ob das zu entsorgende Grundstück bereits über einen öffentlichen Kanal und eine öffentliche Kläranlage entsorgt wird oder ob die Entsorgung der auf den Grundstück betriebenen Grundstückskläranlage oder Abwassersammelgrube (noch) per Achse erforderlich war. Diese Abwassergebühr wurde nach der Menge des bezogenen Frischwassers veranlagt und bemessen.