Coronavirus: Rechtliches

Informationen und Links zu rechtlichen Grundlagen, Regeln, Verordnungen und Verfügungen.

Hand mit Lupe, darin ein Paragrafen-Zeichen
Foto: © Jakub Jirsak/123RF

Rechtsgrundlagen des Freistaates Thüringen

Verordnungen

Einige der landesweit geltenden Rechtsverordnungen und Normen während der Covid-19-Pandemie finden Sie auf dem Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung.

Eine Gesamtübersicht über bisherige Rechtsverordnungen während der Pandemie sowie die aktuell geltenden Verordnungen (auch in der Lesefassung) erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Informationen zu:

  • Kindergärten/Kindertagespflege,
  • allgemein- und berufsbildende Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft,
  • organisierter Sport, Freizeit, Kinder- und Jugendsport,
  • Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe, Internate

finden Sie auf den Webseiten des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).

Was bedeuten 3G-, 3G-Plus-, 2G- und 2G-Plus-Regel?

Grafik: Infografik – Was bedeuten 3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus? Grafik: © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); infektionsschutz.de, CC BY-SA 4.0

Gemäß geltendem Bund-Länder-Beschluss gilt die 3G-Regel. 3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel benötigen Personen ab sechs Jahren, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, für bestimmte Orte einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Dazu zählen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Sportstätten im Innenbereich, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen.

In manchen Regionen können die Regeln noch strenger sein. Dort gelten an bestimmten Orten die 3G-Plus oder die 2G-Regel. 3G-Plus besagt, dass statt eines negativen Antigen-Schnelltests ein negativer PCR-Test erforderlich ist. Die 2G-Regel bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt haben. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus. 2G-Plus steht für vollständig geimpft, genesen plus negativ getestet.

Die Regelungen können sich aufgrund der aktuellen Situation schnell ändern.

Quelle: Infektionsschutz.de: Aktuelle Corona-Regeln