Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht für Reisende sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreise- und Rückreisebestimmungen.
Das RKI veröffentlicht ausgewiesene „Virusvariantengebiete“, „Hochrisikogebiete“, sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten auf der Webseite "Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI".